"Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sowie elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe mit und innerhalb der Verwaltung, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Vorgangsbearbeitung, sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar zu gestalten."
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)

So sieht es die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV, vor. Entsprechend häufig lesen wir daher in Website-Ausschreibungen oder bei Angebotsanfragen die Anforderung "Barrierefreiheit nach BITV muss erfüllt werden". Unsere erste Rückfrage lautet dann: Ist eine externe Prüfung mit Zertifizierung gewünscht?

Was bringt das Prüfsiegel?

Wenn Menschen anfangen zu joggen, um etwas für ihre Gesundheit zu tun, setzen sich viele gleich das Ziel, einen Marathon zu laufen. Ähnlich kommt es mir beim Thema Barrierefreiheit mit dem BITV-Siegel vor. Man kann zwar stolz darauf sein – aber hat man damit auch das Beste für seine Gesundheit respektive die Belange von Menschen mit Behinderungen getan?

Die BITV erfordert zwar, Inhalte barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Eine Verpflichtung, sich dies auch unabhängig bescheinigen zu lassen, lässt sich daraus allerdings nicht ableiten.

Kurz gesagt: Um Inhalte barrierefrei zur Verfügung zu stellen, benötigt man kein Prüfsiegel. Dieses bestätigt jedoch, dass zum Zeitpunkt des Tests die Website alle Prüfschritte zur Barrierefreiheit erfüllt hat. Das Problem daran? Es wird keine Aussage darüber getroffen, ob die Website nach dem Test weiterhin barrierefrei, dementsprechend dauerhaft nutzbar für Menschen mit Behinderungen, ist. Aber von vorn: Woraus genau besteht eine BITV-Prüfung eigentlich?

Wie läuft eine BITV-Prüfung ab?

Um zu beurteilen, ob eine Anwendung oder Website barrierefrei ist, gibt es den offiziellen BITV-Test mit 98 Prüfschritten. Das klingt zunächst einschüchternd. Viele der Prüfschritte sind jedoch auf üblichen Websites gar nicht anwendbar (zum Beispiel Prüfschritte für Video-Chatfunktionen) und können somit übersprungen werden.

Für die übrigen Punkte wird zunächst eine repräsentative Auswahl zu prüfender Seiten des Webangebots erstellt, also beispielsweise die Startseite, eine Bereichsübersichtsseite, eine Seite mit einem Formular und eine oder mehrere Artikelseiten, die alle möglichen Inhaltstypen aufweisen (Bildergalerien, Tabellen, Ausklappfunktionen, Listen, Filter etc.). Für jede dieser Seiten werden nun sämtliche Schritte geprüft und beurteilt, ob sie als erfüllt gelten können oder ob Nachbesserungen erforderlich sind. Mit steigender Komplexität der Website (mehr Seiten- und Inhaltstypen) steigt der Aufwand für den BITV-Test.

Da die Prüfschritte öffentlich sind, kann ein solcher Test auch selbst durchgeführt werden. Allerdings bedeutet ein Selbsttest natürlich, dass beim Bestehen kein Siegel verliehen wird. Wer sich die Zugänglichkeit des Webauftritts offiziell bestätigen lassen möchte, muss also eine externe Prüfung durch speziell darauf geschulte Dienstleister*innen beauftragen. Nur dann darf man sich ein Siegel auf die Website stellen und wird in der Liste geprüfter Websites geführt.

Was kostet eine externe Prüfung?

Die zentrale Frage ist natürlich immer: Was kostet das am Ende? Beim Thema externer BITV-Test müssen wir ehrlicherweise sagen: Das können wir zum Zeitpunkt der Angebotsstellung nicht abschätzen. Da wir uns nicht selbst zertifizieren können, müssen wir spezialisierte Dienstleister*innen anfragen, die die zu prüfende Seite begutachten, zu testende Seiten ermitteln und sich einen groben Überblick darüber verschaffen, wie komplex der Webauftritt ist. Das können sie aber erst tun, wenn der Auftritt bereits existiert, nicht zu einem Zeitpunkt, wo noch nicht einmal der Zuschlag zu dessen Umsetzung erteilt wurde.

Aber liegt die barrierearme Umsetzung nicht sowieso in der Hand des Auftragnehmenden? Das stimmt nur teilweise. Denn eine zugängliche Website erfordert umfängliche Unterstützung seitens der Redaktion, beispielsweise bei der korrekten Auszeichnung von Inhalten, der Hinterlegung von Alternativtexten, der Kennzeichnung von Abkürzungen und fremdsprachigen Textabschnitten und der Bereitstellung von Untertitelungen oder Audiotranskriptionen von Videos. In unserer Macht als Agentur liegt ausschließlich der technische Rahmen und die Schaffung der Möglichkeiten zur Hinterlegung der genannten Auszeichnungen. Die Verantwortung für das Bestehen eines BITV-Tests liegt somit bei Auftraggeber*in und Auftragnehmer*in gleichermaßen.

Hinter einen Posten "Externe Prüfung auf BITV-Konformität" einen Festpreis zu setzen, ist deshalb unseriös. Es gibt an dieser Stelle auch keine Erfahrungswerte, auf die man sich berufen kann, da bereits ein weiterer Seitentyp mehr (den die prüfende Person festlegt) schnell vierstellige Mehrkosten nach sich ziehen kann. Und dabei handelt es sich nur um die Kosten für den Test, die Korrektur- und Anpassungsaufwände sind darin noch nicht enthalten.

Als Hausnummer können wir nur sagen, dass man pro Seite und Test mit Kosten von rund 1.000€ rechnen kann. Die externe Prüfung einer durchschnittlich komplexen Website liegt also üblicherweise im fünfstelligen Bereich.

Der Weg zu einer barrierefreien Website

Diese Ausführungen sollen nicht anzweifeln, dass Barrierefreiheit ein erstrebenswertes Ziel ist. Es stellt sich nur die Frage, zu welchem Preis und mit welchem Aufwand. Überspitzt formuliert: Die kostengünstigste barrierefreie Website ist eine Visitenkarte mit statischem Inhalt – diese ist aber für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen gleichermaßen uninteressant. Das ist sicherlich nicht der Maßstab, an dem man sich messen möchte.

Daher unterstützen wir unsere Kund*innen, wenn sie besonderen Fokus auf Barrierefreiheit legen. Nach Fertigstellung der Website und deren redaktioneller Befüllung empfehlen wir einen Selbsttest, mit dem der Optimierungsbedarf ermittelt wird. Diesen Test führt bei uns eine Person durch, die nicht selbst an der Projektumsetzung beteiligt war, um nach Möglichkeit Betriebsblindheit auszuschließen. Dieser Schritt ist auch bei einer externen Prüfung nötig, andernfalls ist Durchfallen garantiert.

Offensichtliche oder einfach zu behebende Probleme korrigieren wir dann regulär im Rahmen der Projektumsetzung. Bei aufwändigeren Anpassungen stimmen wir gemeinsam mit unseren Kund*innen ab, inwiefern der Aufwand gerechtfertigt ist oder ob wir gegebenenfalls in der Erklärung zur Barrierefreiheit ergänzen, dass ein bestimmter Inhalt nicht zugänglich zur Verfügung steht und welche Alternativen existieren.

Machen wir es uns damit nicht zu einfach?

Über die Seite "Erklärung zur Barrierefreiheit" einfach zu vermerken, dass eine Webseite nicht zugänglich ist, ist nicht im Sinne der BITV und auch nicht unser Anspruch. Dennoch können wir uns wirtschaftlichen Realitäten nicht verweigern. Inhalte auf Barrierefreiheit zu optimieren kostet Geld und erfordert ständige Berücksichtigung.

Wie eingangs bereits beschrieben, gilt ein Test nur als "bestanden", wenn alle Prüfschritte erfüllt wurden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein externer Test für ein Prüfsiegel hohe Kosten verursacht, wäre es höchst unbefriedigend, sich mit einem "nicht bestanden" zu begnügen. Man kennt es vom Pareto-Prinzip: Auf das letzte für das Bestehen notwendige Quäntchen entfällt der Großteil des Budgets. Die kostengünstigste Lösung ist also oftmals, den beanstandeten Inhalt zu entfernen.

Letztlich ist aber niemandem damit geholfen, Inhalte auf der Website auszublenden, nur um einen Test zu bestehen. Ein (nicht ganz hypothetisches) Beispiel: Ein Kunde produziert für ein gehörloses Publikum Videos in Gebärdensprache. Da es sich aber nicht mehr rechnen würde, dafür regelmäßig noch eine Transkription für blinde Menschen zur Verfügung zu stellen (die gar nicht Zielgruppe dieses Angebots sind), wird der gesamte Service eingestellt und die Videos nicht mehr produziert.

Das vorgeschlagene Vorgehen mit Selbsttest anstelle externer Prüfung ermöglicht es unseren Kund*innen hingegen, Prioritäten zu setzen. Anhand der Vorgaben der BITV können sie ihre Website optimieren und Verbesserungspotenziale identifizieren. Auch, wenn die Website am Ende nicht barrierefrei im Sinne der BITV ist, kann damit die größtmögliche Barrierearmut erreicht werden, die für unsere Kund*innen dennoch wirtschaftlich ist.

Wie wichtig ist das Prüfsiegel im Endeffekt also?

Nichtsdestotrotz bleibt Barrierefreiheit ein erstrebenswertes Ziel. Deshalb beraten und unterstützen wir unsere Kund*innen auch bei dem Wunsch, ein Prüfsiegel zu erwerben.

Dabei gilt es jedoch, im Kopf zu behalten, dass ein solches Prüfsiegel aktuell nur eine Momentaufnahme darstellt; es sagt aus, dass zum Zeitpunkt des Tests alle Prüfschritte bestanden wurden, sozusagen, dass man bei einem Marathon am Ende seiner Kräfte über die Ziellinie gekommen ist.

Wer es jedoch ernst mit Barrierefreiheit meint, kann sich nicht nach dem Erreichen dieser Ziellinie auf die Schulter klopfen und das Thema einfach abhaken, sondern muss dauerhaft dranbleiben, um sicherzustellen, dass die Website auch nach der Zertifizierung barrierefrei bleibt.

Zudem gibt es zwar aktuell keine rechtlichen Konsequenzen für fehlende Barrierefreiheit, dies könnte sich aber in Zukunft auch ändern. In diesem Fall muss die Situation natürlich noch einmal neu bewertet werden.

    

Barrierearme Projekte aus dem Werk.

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