Muss bislang noch bei Facebook angeklickt werden: Gefällt-mir-Button für das wegewerk-Angebot

Wer Mitglied in der größten Online-Gemeinde ist, kann Seiten, auf denen das kleine Symbol mit dem erhobenen Daumen eingebunden ist, mit einem Klick allen Facebook-Freunden weiterempfehlen. Für die Betreiber von Websites ist die Einbindung des Links verlockend. Die Seite wird so fast ohne eigenes Dazutun bekannter.

Der Haken daran ist: Der „Like-Button“ ist auch aktiv ohne dass er überhaupt angeklickt wird. Ist er auf einer Seite eingebunden, werden automatisch Daten weitergegeben. Darunter die IP-Adresse, mit der die Spur der Nutzer im Internet leicht verfolgt werden kann. Was die Software mit diesen Daten macht, ist das Geheimnis von Facebook. Immerhin: Auf Nachfragen von hamburg.de bestätigte der Konzern, es würden Daten übertragen und auch gespeichert, angeblich würden diese jedoch nicht weiter verwendet und nach einem viertel Jahr wieder gelöscht. Eine offizielle Erklärung dazu gibt es jedoch nicht.

Dass der Social-Network-Dienst Daten über seine Mitglieder hortet, ist schon lange ein Allgemeinplatz. Auch dass er es dabei mit nationalen Datenschutzbestimmungen nicht so genau nimmt, wurde bereits vielfach öffentlich kritisiert. Doch über den „Like-Button“ gelangen sogar Daten von Personen, die bewusst einen großen Bogen um die Facebook-Seiten machen, in die Hände des kalifornischen Unternehmens. Das wissen offenbar nur Wenige.

Betreiber von Websites könnte diese Unwissenheit noch teuer zu stehen kommen. Denn laut Telemediengesetz sind diese verpflichtet, ihre Nutzer „über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten“ zu unterrichten. Und zwar „zu Beginn des Nutzungsvorgangs“. Wird der Button jedoch eingebunden, wie von Facebook vorgesehen, ist dies schlichtweg unmöglich. Denn die Daten wären in jedem Fall schon übertragen, bevor Nutzer den Hinweis lesen und entsprechende Konsequenzen ziehen können.

Bis Facebook zu der Einsicht gelangt oder gezwungen wird, dass nationaler Datenschutz auch für transnationale Konzerne gilt, müssen sich Website-Betreiber also entscheiden: Wollen sie das Risiko eingehen, verklagt zu werden oder auf den Like-Button und alle seine Vorteile verzichten?

Eine Lösungsmöglichkeit für die Zwischenzeit ist, die Nutzung des „Gefällt mir“ Buttons (wie auch anderer Facebook-Widgets) im Content Management-System der eigenen Seite zentral steuerbar zu machen und beim Erstbesuch der Seite Nutzern anzubieten, diese Funktionen zu nutzen – verbunden mit einem einmaligen Hinweis auf die Weiternutzung der Daten.